Startseite Kreditkarten Neuigkeiten Kreditkarten Angebote Wissenswertes über Kreditkarten Kontakt Impressum
 

Betrug mit manipulierten Geldautomaten

Artikel vom: 15.05.2008

Betrug mit manipulierten Geldautomaten

In der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts wurden die ersten Geldautomaten in Betrieb genommen. Eigentlich eine angenehme Sache, rund um die Uhr und unabhängig von Banköffnungszeiten an Bargeld zu gelangen. Trotzdem ist diese bequeme Art der Bargeldbeschaffung inzwischen nicht mehr ganz so sicher, denn auch hier wollen Betrüger an das Geld anderer Leute gelangen und versuchen sich so mit verschiedenen Mitteln einen Zugriff auf fremde Konten zu erschwindeln. In Deutschland wurden im Jahr 2007 allein 459 Geldautomaten manipuliert und damit ein Schaden von 21 Mio. Euro verursacht.

So kann der Automat durch das Einschieben eines Pappstreifens manipuliert worden sein. Der nichtsahndende Kunde kommt zum Automaten und schiebt seine Karte ein, worauf der Automat eine Anzeige erkennen lässt, die den Automaten als außer Betrieb ausweist. Die eingeschobene Kontokarte wird nicht mehr ausgeworfen. Oft wird auch ein Zettel am Automaten befestigt, der angibt, dass die PIN ggf. mehrfach eingegeben werden muss. Ein im Raum befindlicher weiterer vermeintlicher Kunde späht nun die Geheimnummer aus, die der Kunde wiederholt eingibt. Nachdem der Kunde ohne Geld und Karte das Geldinstitut verlassen hat, können Betrüger das Konto mittels ausgespähter PIN abräumen. Oft werden kleine und unscheinbare Kameras am Automaten installiert, die das Ausspähen der PIN vereinfachen.

Auch ein sogenannter Skimmer kommt immer häufiger zum Einsatz, um fremde Konten zu leeren. Auch ein Chip oder USB-Stick, der im Eingabeschlitz versteckt wird, kann bewirken, dass Kartendaten abgelesen und im schlimmsten Falle sogar per SMS direkt verschickt werden.

Grundsätzlich ist die Rechtsprechung so, dass der Kunde in jedem Falle seinen Geldbetrag erstattet bekommt, wenn eine eindeutige Manipulation des Automaten vorlag. Wichtig ist, dass Karten, die beispielsweise in Eingabeschlitzen von Geldautomaten stecken bleiben, sofort gesperrt werden, um unberechtigte Abhebungen vom Konto zu verhindern. Eine sogenannte Mithaftung, die bei Abhebungen durch Diebe schon vor der Kartensperrung vorgenommen wurden, sollte der Kund immer ablehnen. Nur grobe Fahrlässigkeit nach einem Diebstahl einer Karte berechtigt die Bank, den Kunden mit in die Haftung zu nehmen. Auch ein Ausspähen der PIN mit Hilfe installierter Kameras kann dem Kunden nicht als Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Ebenso werden Schäden von der Bank übernommen, die durch Karteneinzug und Dublettenerstellung mittels Datenablesung entstehen.



Verwandte Artikel:



Google
  Web kreditkarten-infos.de

 

Impressum   Sitemap