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Haftung der Bank bei Kartenverlust ist beschränkt
Artikel vom: 22.06.2005
Nachdem vor wenigen Tagen der Diebstahl von 40 Millionen Kreditkarten-Datensätzen beim amerikanischen Kartenunternehmen CardSystems für viel Aufregung in der Presse sorgte, hat der Bundesverband deutscher Banken nun darauf hingewiesen, dass die Haftung bei Kartenverlust beschränkt ist. Bei Verlust oder Diebstahl der Karte sollte daher schnellstmöglich die Bank verständigt werden. Für Abbuchungen vor Eingang der Verlustmeldung muss der Kunde selbst einstehen. Ab der Bekanntgabe des Verlusts wird dem Kunden maximal der bei Kartenausgabe vereinbarte Selbstbehalt berechnet. Laut dem Bundesverband liegt dieser Betrag häufig bei 50 Euro, den genauen Wert kann jeder Kunde in der Geschäftsbedingungen seiner Kreditkarte nachlesen.
Die Bank übernimmt die Schäden allerdings nur dann, wenn der Kunde mit seinen Kreditkartendaten vorsichtig und sorgsam umgegangen ist. Fahrlässig handelt z.B. derjenige, der nicht auf seine Kreditkarte aufpasst, die Karte sichtbar liegen lässt oder seine PIN zusammen mit der Kreditkarte aufbewahrt.
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