Hotelgäste dürfen in Deutschland nicht gezwungen werden, im Hotel Ihre Kreditkartennummer oder Bargeld als Pfand zu hinterlegen. In Absprache mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) hat dies der Rechtsausschuss des Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verbands (DRV) jetzt verdeutlicht. Es steht damit fest, dass auch ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung an der Rezeption dem Gast die Übernachtung nicht verweigert werden darf. Eine bei der Anmeldung hinterlegte Kreditkartennummer darf ebenfalls nicht als Pfand behandelt werden, sondern lediglich zur Abrechnung von Zusatzleistungen wie Frühstück, Minibar und Pay-TV genutzt werden.