Im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine Studie zu Scoring-System erstellt. Mit diesen Scoring-Systemen, das bekannteste ist wohl das der Schufa, werden Kreditentscheidungen und die Vergabe von Laufzeitverträgen z.B. im Mobilfunksektor abgesichert.
Umso erschreckender ist das Ergebnis der ULD-Studie zu sehen: In der Regel würden Scoring-Systeme sehr stark schematisieren und den Kunden dadurch diskriminieren. Von Faktoren wie Geschlecht, Familienstand, Alter, Kinderzahl, Wohndauer, Haushaltstyp und Automarke wird auf die Fähigkeit zur Zurückzahlung eines Kredites geschlossen. Gerade diese Faktoren sind aber laut ULD fast nie Ursache einer ausbleibenden Rückzahlung, Schuld sind vielmehr plötzliche Änderungen der Lebensumstände wie Scheidungen oder Arbeitslosigkeit.
Schließlich stellt das ULD fest, dass Scoring-Verfahren in der Praxis häufig gegen geltendes Recht verstoßen, da der Verbaucher nicht oder nur unzureichend über den Umfang der erhobenen Daten und die genaue Verwendung informiert wird. Erschwerend kommt hinzu, dass Kreditanträge oft aufgrund der automatisierten - und laut der Studie unzureichenden - Scoring-Prüfung abgelehnt werden, ohne dass eine individuelle Prüfung durch einen Sachbearbeiter erfolgt.