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Wer nicht auf seine Kreditkarte aufpasst, zahlt
Artikel vom: 25.03.2005
Passt ein Kunde nicht auf seine Kreditkarte auf, kann das teuer werden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Bankkunde seine Kreditkarte im Urlaub mitgeführt, bemerkte jedoch erst nach der Rückkehr aus dem 14-tägigen Urlaub, dass sich die Karte nicht mehr in der Geldbörse befand. Obwohl die Kreditkarte daraufhin umgehend von der Bank gesperrt wurde, konnten die Diebe zwischenzeitlich 3.200 Euro mit dem gestohlenen Plastik ausgeben. Da er nur die ersten beiden Posten auf der Abrechnung selbst verursacht haben wollte, verlangte der Kreditkarten-Inhaber die Rückzahlung der übrigen Beträge. Er habe den Diebstahl der Karte nicht früher bemerken können, da der Großteil seiner Ausgaben während des Urlaubs von Freunden übernommen worden waren.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main konnte dieser Sichtweise nicht folgen: Zur sorgfältigen Aufbewahrung der Kreditkarte gehört aus Sicht des Gerichts, dass man sich regelmäßig vom Vorhandensein des Zahlungsmittels überzeugt - auch und gerade dann, wenn die Karte selten genutzt wird.
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